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Umzug

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Bild zur Lebenslage Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Bestimmung der Hauptwohnung)

Zugehörige Leistungen

  • Abfall und Müll entsorgen
  • Adressbuch - Eintrag sperren lassen
  • Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
  • Änderungen an die Krankenkasse melden
  • Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
  • Beschwerde gegen Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen einreichen
  • Bewohnerparkausweis beantragen
  • Elterngeld beantragen
  • Gewerbe abmelden
  • Gewerbe anmelden
  • Gewerbe ummelden
  • Hundesteuer - Hund abmelden
  • Hundesteuer - Hund anmelden
  • Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
  • Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
  • Kinderzuschlag beantragen
  • Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
  • Meldebescheinigung beantragen
  • Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
  • Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
  • Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
  • Melderegister - Auskunftssperre beantragen
  • Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
  • Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
  • Personalausweis - Adresse ändern
  • Reisepass - Wohnortänderung beantragen
  • Schornsteinfeger beauftragen
  • Schulbezirkswechsel beantragen
  • Vorübergehendes Haltverbot einrichten
  • Wohnberechtigungsschein beantragen
  • Wohngeld beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
  • Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
Fax +49 (62 05) 39 41 39
Gebäude Rathaus
Raum A 13
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Kontakt

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Gemeinde Neulußheim
St. Leoner Str. 5
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E-Mail gemeinde@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-0
Fax +49 (62 05) 39 41-35

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

Schnell gefunden

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