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Lebenslagen

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohngeld

Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen.

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:

  • Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
  • Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.

Zugehörige Leistungen

  • Wohnberechtigungsschein beantragen
  • Wohngeld beantragen

Freigabevermerk

03.12.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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Gemeindeverwaltung

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Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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