Meldung vom 18. August 2022
Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg
Erklärung an das Finanzamt: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Darüber hinaus müssen Sie aktuell nichts tun. Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe werden im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 nach und nach Informationsschreiben von den Finanzämtern versandt werden. Die Abgabe der Feststellungserklärung hat grundsätzlich über ELSTER zu erfolgen und wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Kinder, Verwandte, Freunde und Steuerberater, von Personen die keine Möglichkeit haben die Erklärung selbst elektronisch abzugeben, können mit ihrem Elsterzugang die Erklärung für diese Personen abgeben. In Härtefällen gibt das Finanzamt auf Antrag Formulare für die Erklärung aus. Die Formulare werden vom Finanzamt nicht an die Gemeinden zur Weitergabe herausgegeben. Wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Die Mitarbeiter der Gemeinde können Ihnen leider nicht bei der Erklärung helfen, sie dürfen nicht beratend tätig sein. Weitere Infos finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de . Die telefonische Hotline des Finanzamts Schwetzingen zur Grundsteuerreform lautet 06202/81-181. Bodenrichtwerte: Der „Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen“ mit Sitz in Schwetzingen ermittelt die Bodenrichtwerte. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.schwetzingen.de/startseite/leben/gutachterausschuss.html Die aktuellen Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss Ende Juni für den Stichtag 01.01.2022 aktualisiert. Sie finden die maßgeblichen Werte ab 01.07.2022 unter: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de