Aktuelles aus Neulußheim

Meldung vom 03. April 2025

Werden Sie Baumscheiben-Pate – Gemeinsam für ein grüneres Neulußheim!

Seit einigen Jahren pflegen engagierte Bürgerinnen und Bürger rund 50 Baumscheiben in unserer Gemeinde. Ihr Einsatz hat nicht nur dazu beigetragen, dass unsere Straßenbäume die trockenen Sommer besser überstehen, sondern auch wertvolle, kleine Ökosysteme am Straßenrand entstehen lassen. Gepflegte Baumscheiben verschönern das Ortsbild, verbessern das Klima und fördern die Artenvielfalt.
Omar Zaza, Sandra Feige, Eva-Maria Stojakowitsch, Sven Stephan, Imran Gürek, Kevin Weirether
Meldung vom 02. April 2025

Neulußheim verstärkt sein Team – Fünf neue Mitarbeiter unterstützen zentrale Aufgabenbereiche

Die Gemeinde Neulußheim erweitert ihr Personal und verstärkt zentrale Bereiche der Verwaltung und Infrastruktur. Zum April treten fünf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Tätigkeit an, um wesentliche Aufgaben in verschiedenen kommunalen Bereichen zu übernehmen. Dazu gehören der technische Dienst, der Bauhof, die Hausaufgabenbetreuung sowie der Gemeindevollzugsdienst. Bürgermeister Kevin Weirether betonte die Bedeutung dieser personellen Verstärkungen: „Es ist erfreulich, dass wir diese Positionen mit kompetenten Fachkräften besetzen konnten. Sie bringen nicht nur das erforderliche Fachwissen mit, sondern auch Engagement für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde.“
Meldung vom 12. Februar 2025

Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 wurden zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einzulegen. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hebesatzverfahrens der Gemeinde bestehen. Ansonsten müsste ein Widerspruch gegen die Hebesätze als unbegründet zurückgewiesen werden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist daher innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist trotz Widerspruch zu bezahlen.   Die Gemeinde hat das Hebesatzverfahren und die dazugehörige Hebesatzsatzung der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine rechtlichen Bedenken festgestellt. Dennoch wird empfohlen, den Bescheid sorgfältig auf mögliche formelle Fehler, wie etwa einen falschen Adressaten, zu überprüfen, da solche Fehler im Rahmen der elektronischen Bearbeitung nicht völlig auszuschließen sind.   Falls es Unstimmigkeiten bei der Bewertung des Grundstücks, dem festgestellten Bodenrichtwert oder der angewendeten Grundsteuermesszahl gibt, ist das Finanzamt Schwetzingen zuständig. Die Gemeindeverwaltung hat in diesen Fällen keinen Handlungsspielraum und kann keine Unterstützung bieten.   Hinweis zum Entrichten der Steuerzahlungen: Bitte achten Sie darauf, die Grundsteuer rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen und exakt mit den Beträgen, die sich aus dem Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheid ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der im Bescheid genannten Konten der Gemeindekasse zu überweisen. Bei Vorliegen eines SEPA-Mandates werden die Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht; in diesem Fall müssen Sie gar nichts unternehmen. Die Gemeinde empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Mandates. Wenn Sie sich hierzu entschließen, nehmen Sie bitte mit der Gemeindekasse Kontakt auf Mail oder Tel.: 06205/ 3941-27.
Meldung vom 17. Dezember 2024

Gemeinderatsbeschlüsse aus öffentlicher Sitzung vom 12.12.2024 in Kürze

Haushaltsplan 2025 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2025 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserversorgung 2025 Der aktuelle Entwurf sieht derzeit im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von TEUR 83,2 vor. Aufgrund der noch zu beschließenden Kreisumlage wird sich das ordentliche Ergebnis noch verändern. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass der Haushalt 2025 ausgeglichen werden kann. Somit kann die Gemeinde Neulußheim ihren kompletten Ressourcenverbrauch generationgerecht erwirtschaften. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Haushaltsplanentwurf 2025 in den Ausschüssen zu beraten und im Anschluss am 30.01.2025 in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu beschließen.   Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2025 und 01.01.2026 Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2025 Im Vergleich zur Kalkulation 2022 werden die Kosten in 2025 aufgrund höherer Unterhaltungskosten, einer höheren Umlage an den Zweckverband Südkreis Mannheim und höheren Abschreibungen um rund TEUR 81,6 gestiegen. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat einstimmig die schrittweise Anpassung der Wassergebühr zum 01.01.2025 auf 1,48 € zzgl. Umsatzsteuer und ab 01.01.2026 auf 1,96 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten, um die Gebührenschuldner nicht über Gebühr zu belasten. Die Abwassergebühren werden ebenfalls aus den oben genannten Gründen von 1,56€ auf 1,94€ pro cbm angepasst.   Bauhof -Sanierung/ Erweiterung- Das Gebäude des Bauhofes ist in die Jahre gekommen. Aufenthaltsraum und Sanitärräume entsprechen in Größe und Ausführung nicht dem heutigen Standard. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig grundsätzlich dem Umbau des Bauhofes zu. Die Investitionskosten betragen rd. TEUR 400.