Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren bringt zahlreiche Veränderungen
Die baurechtlichen Verfahren im Land sollen schneller, effizienter und bürgerfreundlicher werden. Diese Zielvorgabe vor Augen, hat der Landtag Baden-Württemberg am 08. November ein Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Es ist am 25. November 2023 in Kraft getreten und ermöglicht künftig das komplette Verfahren, vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung, medienbruchfrei digital abzuwickeln.
Was ändert sich konkret?
Das Einreichen
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen sind ab sofort alle Anträge (auch im Kenntnisgabeverfahren, sowie Anträge auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung) und Bauvorlagen direkt bei der Unteren Baurechtsbehörde der Großen Kreisstadt Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim einzureichen. Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde.
Ab dem Jahr 2025 wird die Antragstellung rein elektronisch stattfinden. Bei der Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren setzt die Baurechtsbehörde Hockenheim auf die landeseinheitliche Lösung „ViBa-BW“ (virtuelles Bauamt Baden-Württemberg), die voraussichtlich noch im Verlauf des ersten Halbjahres 2024 implementiert werden kann. Derzeit befindet sich das virtuelle Bauamt (ViBa-BW) im Silent-Go-Live-Verfahren in Zusammenarbeit mit den HORAN-Gemeinden, Behörden und einzelnen Entwurfsverfassern. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase wird das ViBa-BW der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Hierüber wird die Untere Baurechtsbehörde Hockenheim rechtzeitig informieren. Bis zur offiziellen Einführung des virtuellen Bauamts ist daher weiterhin die Antragstellung in Papierform möglich.
Mit der Gesetzesänderung ist die Gemeinde auch nicht mehr für die Erstellung der Eingangsbestätigung im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens zuständig. Das übernimmt künftig die Baurechtsbehörde.
Die Bekanntgabe
Alternativ zur Schriftform wird der Erlass baurechtlicher Entscheidungen in elektronischer Textform möglich. Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für elektronische Verwaltungsakte ermöglicht.
Die Nachbarbeteiligung
Neu ist eine eingeschränkte Nachbarbenachrichtigung. Die Beteiligung ist auf Fälle begrenzt, in denen die Angrenzer tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Diese sogenannten „AAB-Fälle“ sind nunmehr auch im traditionellen Baugenehmigungsverfahren vom Bauherrn ausdrücklich zu beantragen. Unterbleibt das, sind die Antragsunterlagen unvollständig.
Die Baurechtsbehörde gibt der Gemeinde künftig vor, ob und welche Angrenzer zu benachrichtigen sind. Die Benachrichtigung ist binnen fünf Arbeitstagen ab Eingang der vollständigen Unterlagen zu veranlassen.
Entscheidungen der Baurechtsbehörde sind den Angrenzern bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können.
Fragen zur Antragseinreichung oder der Gesetzesänderung
beantwortet die Untere Baurechtsbehörde der Stadt Hockenheim unter der Rufnummer 06205/21-2550, E-Mail baurechtsamt@hockenheim.de.