Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“. Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“. Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich, können aber auch nichtöffentlich durchgeführt werden. Darüber entscheidet der Gemeinderat. Den Vorsitz hat der Bürgermeister. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Die konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderats in Neulußheim fand am 18. Juli 2024 um 19 Uhr statt.
Ratsinformationssystem
Alle Sitzungstermine, öffentlichen Tagesordnungen, Beschlüsse und Niederschriften sowie weitere Informationen über die Zusammensetzung der politischen Gremien und Fraktionen finden Sie im Ratsinfosystem.