Grundstücksvergaben Zeppelinstraße zum Bau von Mehrfamilienhäusern
Die Gemeinde Neulußheim veräußert im Baugebiet „Zeppelinstraße West“ ein Grundstück zum Bau eines Mehrfamilienhauses.
Die Veräußerung erfolgt gegen Höchstgebot an Bauträger und Investoren.
Dem Bieterschreiben sind ein Nachweis der Qualifikation und die Nennung von mindestens drei Referenzprojekten beizufügen. Das Gebot wird ausgeschlossen, wenn Zweifel an der Eignung des Bauträgers oder Investors bestehen.
Der Mindestpreis liegt bei 900 €/qm für das voll erschlossene Grundstück.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass von dem geltenden Bebauungsplan keine Ausnahmen zugelassen werden.
Vor einer finalen Entscheidung ist ggf. eine Finanzierungsbestätigung über das gesamte Bauvorhaben vorzulegen.
Dinglich gesichert wird
- eine Bauverpflichtung innerhalb der nächsten 3 Jahre,
- ein Weiterveräußerungsverbot des Grundstücks bis zur Fertigstellung des Gebäudes (Teileigentum ist hiervon ausgenommen)
- die Verpflichtung mindestens 5 Wohnungen je Grundstück zu errichten
- ein Rückerwerbsrecht
Interessenten werden gebeten, für das gewünschte Grundstück bis
zum 13.05.24, 10 Uhr
ein unterschriebenes Angebot in einem verschlossenen Umschlag und mit der Aufschrift
„Angebot Baugebiet Zeppelinstraße“ gekennzeichnet an die Gemeinde zu senden.
Für Rückfragen und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an
Herrn Strittmatter (Tel. 06205-3941-28, Mail: andy.strittmatter@neulussheim.de) oder Herrn Bürgermeister Gunther Hoffmann (Tel. 06205-3941-20, Mail: gunther.hoffmann@neulussheim.de)