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Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben

    Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.

    Zuständige Stelle

    Für Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg sind die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der regionalen Polizeipräsidien zuständig. An welches regionale Polizeipräsidium Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab.

    Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern sind es die zuständigen Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institutsbereich Personalgewinnung.

    Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
    Polizeipräsidium Mannheim

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

    • Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
    • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
    • deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
    • Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
    • körperliche Fitness
    • BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    • Sie beherrschen Ihre Muttersprachein Wort und Schrift
    • Sie besitzen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
    • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sowie im Übrigen von Al­ba­ni­en, Al­ge­ri­en, Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, Irak, Israel, Ko­so­vo, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Schweiz, Ser­bi­en, Tür­kei, Ukrai­ne.

     

    Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:

    Mittlerer Polizeivollzugsdienst:

    • mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss),
    • höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
    • Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
    • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
      Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"

    Gehobener Polizeivollzugsdienst:

    • höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss),
    • Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
    • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
      Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
    Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

    Fristen

    Bewerbungsschluss:

    Mittlerer Polizeivollzugsdienst

    • 30. September für eine Einstellung im März des Folgejahres
    • 31. Dezember für eine Einstellung im September des Folgejahres

    Gehobener Polizeivollzugsdienst

    • 31. Dezember für eine Einstellung im Juli des Folgejahres

    Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.

    Erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Karriere bei der Polizei Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    keine

    Freigabevermerk

    07.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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