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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

    Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie

    • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
    • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
    • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

    Die Begleitperson

    • muss namentlich benannt sein,
    • muss über 30 Jahre alt sein,
    • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

    Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.

    Hinweis: Im Rhein-Neckar-Kreis ist der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

    Fristen

    • für das Ablegen der Prüfungen:
      • Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
      • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
    • für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
      • innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

    • Personalien und Unterschrift
    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

    Kosten

    Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:

    • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: EUR 7,70
    • für die Überprüfung einer Begleitperson: EUR 1,50 - 10,00
    • für die Auskunft über eine Begleitperson im Fahreignungsregister: EUR 3,30

    Rechtsgrundlage

    • § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung)
    • § 48a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) (Voraussetzungen)
    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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