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Lebenslagen

Logistik und Verkehr

Wollen Sie ein Unternehmen im Bereich "Logistik und Verkehr" gründen, müssen Sie neben der verpflichtenden Gewerbeanmeldung besondere bereichsspezifische Vorschriften beachten.

Die häufigsten Unternehmensgründungen gibt es in der Personenbeförderung als Taxi- oder Mietwagenunternehmen und im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Bei der gewerblichen Beförderung sowohl von Personen als auch von Gütern werden Ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ob Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur gewerblichen Beförderung erhalten, hängt von dem Ergebnis der Prüfung ab.

Zusätzlich benötigen Sie bei der gewerblichen Personenbeförderung als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen beginnt ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Damit sind auch Beförderungen mit Personenkraftwagen erfasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (zum Beispiel durch Einsatz eines Anhängers).

Seit dem 21.05.2022 sind Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern der Güterverkehr grenzüberschreitend erfolgt. Rein innerdeutsche Beförderungen fallen nicht unter diese Regelung.

Vertiefende Informationen

Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr und im Straßenpersonenverkehr bieten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Fachverbänden:

  • Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V
  • Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V.
  • Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V. (VSL)

Rechtsgrundlage

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt

Zugehörige Leistungen

  • Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
  • Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
  • Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
  • Mietwagengenehmigung beantragen
  • Taxigenehmigung beantragen

Freigabevermerk

15.01.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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Telefon +49 (62 05) 39 41-20
Fax +49 (62 05) 39 41-39
Gebäude Rathaus
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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