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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen

    Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis neu erworben haben oder erwerben, und zwar in der

    • Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus) seit dem 10.09.2008 oder
    • Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (LKW) seit dem 10.09.2009.

    Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis schon davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").

    Die Grundqualifikation besteht aus besonderen tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen (zum Beispiel Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit).

    Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern.

    Als Nachweis der Grundqualifikation erhalten Sie von Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

    Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise

    • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
    • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
    • Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren
      Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.
    • Leerfahrten, das heißt Fahren unbeladener Fahrzeuge ohne Güter oder Fahrgäste.

    Zuständige Stelle

    • für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation: die für Ihren Wohnort zuständige IHK Baden-Württemberg
    • für den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte
    • für die Eintragung in den Führerschein: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
      Führerscheinstelle ist,
      • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
      • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
    Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind:

    • deutsche Staatsangehörigkeit oder
    • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
    • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
    • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
    • Sie haben die Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung abgeschlossen:
      • eine erfolgreiche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Erwerb der Grundqualifikation oder
      • den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte

    Verfahrensablauf

    Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    1. Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
    2. Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab. Sie besteht aus einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten sowie einer praktischen Prüfung von 210 Minuten. Für den Erwerb der Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.
    3. Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen. Der Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten. Darin enthalten sind 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden können. Diese dauert 90 Minuten. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.

    Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.

    Tipp: Ein Muster der Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

    Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Diese stellt Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.

    Hinweis: Für folgende Fälle sind Schulungs- und Prüfungserleichterungen vorgesehen:

    • Sie haben schon eine Lkw-Fahrerlaubnis und wollen diese um die Fahrerlaubnis für die Personenbeförderung erweitern (oder umgekehrt).
    • Sie haben schon Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsordnungen für den Güterkraftverkehr oder für den Personenverkehr.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • für die Prüfung der Grundqualifikation: je nach Prüfungssatzung der zuständigen IHK: circa 1.050 EUR bis 1.450 EUR
      zusätzliche Kosten für die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs und den begleitenden Fahrlehrer beziehungsweise die begleitende Fahrlehrerin
    • für die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation: je nach der Prüfungssatzung der zuständigen IHK: circa 100,00 EUR bis 150,00 EUR
      zusätzliche Kosten für einen Kurs: circa 1.500 EUR bis 3.000 EUR (je nach Ausbildungsstätte)
    • für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises sowie die Zustellung im Direktversand innerhalb Deutschlands: circa 14,20 EUR
      sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Verwaltungskosten je nach Einzelfall. Zusätzliche Kosten für die Ausstellung des neuen Führerscheindokuments und gegebenenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis

    Hinweis: Steigen Sie von Lkw auf Bus (oder umgekehrt) um, gelten bei der Prüfung jeweils ermäßigte Gebührensätze. Nähere Informationen können Sie in den Gebührentarifen der IHK finden.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Ausführliche Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Weiterbildung".

    Rechtsgrundlage

    Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)

    Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV)

    Freigabevermerk

    11.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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