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  • Berufliche Qualifikation und Berufspflichten

Lebenslagen

Berufliche Qualifikation und Berufspflichten

Um als Freiberuflerin oder Freiberufler arbeiten zu können, müssen Sie in einigen Berufen bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen, die nachzuweisen sind, müssen Sie in der Regel auch besondere Berufspflichten beachten.

Nachweis der Ausbildung und anderer Voraussetzungen

Zur Berufsausübung benötigen Sie als besondere berufliche Qualifikation eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz sowie eine entsprechende Ausbildung.

Ihre Ausbildung müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beispielsweise müssen den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erbringen, wenn sie ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Ist für die Berufsausübung eine Approbation oder Berufserlaubnis erforderlich, müssen Sie diese im Antragsverfahren bei der zuständigen Stelle beantragen.

Hinweis: In einigen freiberuflichen Tätigkeitsfeldern wie zum Beispiel Unternehmensberatung, Journalismus oder Kunst müssen Sie keinen Nachweis erbringen, um Ihren Beruf auszuüben.

Welche Zulassungsvoraussetzungen Sie zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit erfüllen müssen, hängt vom jeweiligen Beruf ab und ist unterschiedlich. Bei vielen freien Berufen sind die Zulassungsvoraussetzungen in Berufsgesetzen geregelt. Dies gilt beispielsweise für Berufe wie Apotheker, Masseur und medizinischer Bademeister, Physiotherapeut, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut, vereidigter Buchprüfer, (Zahn-)Arzt, Architekt, Tierarzt, Hebamme, Heilpraktiker, beratender Ingenieur, Krankengymnast, Logopäde, Lotse, Orthoptist, Notar, Patentanwalt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Umweltgutachter, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.

Hinweis: Die Zulassung ist auch eng mit der Erlaubnis, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, verbunden. Bestimmte Berufsbezeichnungen dürfen Sie nur bei der Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen führen.

Berufspflichten

Durch gesetzliche oder andere rechtliche Regelungen (zum Beispiel Satzungen) werden freiberuflich Tätigen besondere Berufspflichten auferlegt. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sind beispielsweise zur Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit bei der Ausübung ihres Berufes verpflichtet.

In Berufen wie Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut und Tierarzt haben freiberuflich Tätige darüber hinaus die Pflicht zur Dokumentation und zur beruflichen Fortbildung.

Berufsgruppen wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind beispielsweise verpflichtet, Akten zu führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Mitgliedschaft bei der Berufskammer

Zusätzlich besteht für bestimmte Berufsgruppen eine Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer. Dies gilt besonders für Berufsgruppen wie Architekt, (Zahn-)Arzt, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychoptherapeut, Apotheker, beratender Ingenieur, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Tierarzt, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.

Andere Berufsgruppen haben die Möglichkeit, freiwillig einer Berufskammer beizutreten.

Vertiefende Informationen

  • Freie Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen
  • Berufsbezeichnungen

Rechtsgrundlage

Berufsgesetze und Satzungen

Zugehörige Leistungen

  • Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
  • Approbation als Arzt beantragen
  • Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten beantragen
  • Architektenliste - Eintragung beantragen
  • Arztregister - Eintragung beantragen
  • Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
  • Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderen Ländern - Allgemeine Beeidigung beantragen
  • Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg - Allgemeine Beeidigung beantragen
  • Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) - Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten)
  • Europäischer Rechtsanwalt - Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen
  • Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen
  • Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden
  • Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
  • Landespsychotherapeutenkammer - Mitgliedschaft anmelden
  • Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
  • Landeszahnärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
  • Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen
  • Liste der beratenden Ingenieure - Eintragung beantragen
  • Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik - Anerkennung beantragen
  • Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen
  • Steuerberaterkammer - Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
  • Steuerberaterkammer - Bestellung als Steuerberater
  • Vertragszahnarzt - Zulassung beantragen
  • Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen
  • Zahnarztregister - Eintragung beantragen
  • Zulassungsausschuss - Zulassung als Vertragsarzt beantragen
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

Freigabevermerk

16.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-20
Fax +49 (62 05) 39 41-39
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Raum A 13
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Kontakt

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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