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Approbation als Arzt beantragen

    Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.

    Onlineantrag und Formulare

    • Approbation - Apotheker
    • Approbation - Arzt
    • Approbation - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
    • Approbation - Psychologischer Psychotherapeut
    • Approbation - Zahnarzt

    Zuständige Stelle

    das Regierungspräsidium Stuttgart

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine abgeschlossene deutsche ärztliche Ausbildung.
    • Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs würdig, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

    Die Urkunde erhalten Sie per Post.

    Fristen

    Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

    Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen dürfen dann nicht älter als 1 Monat sein!

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
    • Geburtsurkunde, falls diese nicht bereits im Rahmen der Ärztlichen Prüfung vorgelegt wurde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (ebenfalls in einer vom Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original).
    • Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
    • Persönliche Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.
    • Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet“ sind;
      Sie muss Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes enthalten.
    • Wenn Sie die Approbation nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ärztlichen Prüfung beantragen, eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
    • Führungszeugnis der „Belegart OB“
      Geben Sie dabei als Verwendungszweck an: „Approbation als Arzt/Ärztin“ und als Empfänger „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95".
    • Bei Auslandsaufenthalten ab der Volljährigkeit (länger als ein Jahr) ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland vorzulegen (Original mit amtlicher Übersetzung; nicht älter als drei Monate).

    Kosten

    EUR 250,00

    Bearbeitungsdauer

    etwa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen: Approbation mit ausländischer Ausbildung beantragen

    Rechtsgrundlage

    Bundesärzteordnung (BÄO):

    • § 1 Einzelnorm
    • § 2 Einzelnorm
    • § 3 Einzelnorm
    • § 10 Einzelnorm

    Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG):

    • § 1 Approbation als Zahnarzt

    Freigabevermerk

    30.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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