Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zugehörige Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Unternehmenskarte
Freigabevermerk
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Inhalt
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Herr
Kevin Weirether
Bürgermeister
Telefon
+49 (62 05) 39 41 20
Fax
+49 (62 05) 39 41 39
Gebäude
Rathaus
Raum
A 13