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  • Tempo 30 Waghäuseler Straße

30 km/h nun auch tagsüber in der Waghäuseler Straße – Bürokratie erschwert nachvollziehbare Lösungen

Seit dem 06.08.2025 gilt im Abschnitt der Waghäuseler Straße zwischen dem Zebrastreifen in der Ortsmitte und dem Zebrastreifen an der Lußhardtstraße auch tagsüber eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Die Reduzierung basiert auf einer umfassend überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die es Kommunen ermöglicht, innerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von Fußgängerüberwegen Tempo 30 anzuordnen. Die Gemeinde Neulußheim hatte auf Grundlage dieser neuen Vorschrift einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde gestellt. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben.

Bereits seit dem 18.12.2024 gilt in der Waghäuseler Straße zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 – gestützt durch ein Lärmgutachten, das Überschreitungen der zulässigen Nachtgrenzwerte bestätigt hatte. Da die zulässigen Lärm-Grenzwerte im Tagzeitraum gesetzlich deutlich höher angesetzt sind, war eine ganztägige Reduzierung damals rechtlich nicht möglich.

Der nun tagsüber geltende 30-km/h-Abschnitt erstreckt sich aus Richtung Waghäusel kommend etwa 150 Meter vor dem Fußgängerüberweg an der Lußhardtstraße bis zum Kreisverkehr in der Ortsmitte. In der Gegenrichtung beginnt die 30-km/h-Zone am Kreisverkehr und endet unmittelbar nach dem Zebrastreifen auf Höhe der Lußhardtstraße.

„Dass wir durch zwei verschiedene Rechtsgrundlagen – einerseits das Lärmgutachten, andererseits die neue Verwaltungsvorschrift – zu einem derart komplexen Regelungsbild kommen, ist für viele Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar“, erklärt Bürgermeister Kevin Weirether. „Es sieht auf den ersten Blick aus wie ein Schildbürgerstreich, ist aber aufgrund der rechtlichen Vorgaben leider Realität. Genau solche Beispiele zeigen, wie bürokratisch unser System geworden ist – und dass politische Entscheidungen für viele Menschen zunehmend nicht mehr verständlich sind.“

Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit, inwieweit auch der restliche Teil der Waghäuseler Straße ganztägig auf Tempo 30 reduziert werden kann. Ziel bleibt eine einheitliche und verständliche Verkehrsregelung, die sowohl dem Lärmschutz als auch der Verkehrssicherheit gerecht wird.

„Wir sind diesem Ziel nun einen großen Schritt nähergekommen. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die mit viel Engagement Anträge gestellt und sich für diese Verbesserung eingesetzt haben“, so Weirether abschließend.

(Erstellt am 06. August 2025)
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