Gemeinderatsbeschlüsse vom 11.12.2025 in Kürze:
Gemeinderat befasst sich mit Haushaltsentwurf 2026
Der Entwurf wurde in den Gemeinderat eingebracht und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Der Haushaltsplan 2026 steht unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist ein negatives ordentliches Ergebnis von rund –328.400 Euro eingeplant. Ein Haushaltsausgleich kann damit im Planjahr nicht erreicht werden.
Ursächlich hierfür sind vor allem steigende Aufwendungen. Die Personalkosten erhöhen sich aufgrund tariflicher Anpassungen und struktureller Entwicklungen. Auch die Sach- und Dienstleistungen verzeichnen deutliche Kostensteigerungen, insbesondere durch höhere Energie- und Bewirtschaftungskosten sowie allgemeine Preissteigerungen. Zusätzlich stellen die Transferaufwendungen – insbesondere die Kreis- und FAG-Umlage – weiterhin eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Im Finanzhaushalt wird für die laufende Verwaltungstätigkeit dennoch ein Zahlungsmittelüberschuss von rund 682.800 Euro ausgewiesen. Dieser zeigt, dass die Gemeinde aus dem laufenden Betrieb weiterhin Liquidität erwirtschaftet. Die geplanten Investitionen sowie deren Finanzierung werden im Finanzhaushalt detailliert dargestellt. Die abschließende Betrachtung zeigt, dass die Liquidität der Gemeinde im Planjahr insgesamt gesichert ist.
Jahresabschluss 2024 einstimmig beschlossen
Die Gesamtergebnisrechnung schließt mit einem positiven Ergebnis von rund 607.000 Euro ab. Damit ist es der Gemeinde gelungen, den Ressourcenverbrauch einschließlich der Abschreibungen vollständig zu erwirtschaften. Die tatsächlichen Abschreibungen lagen mit rund 1,15 Mio. Euro unter dem geplanten Ansatz. Ein Sonderergebnis ergab sich im Jahr 2024 nicht.
Die Gesamtfinanzrechnung weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 1,18 Mio. Euro aus. Dem standen Investitionen in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro gegenüber. Schwerpunkte waren unter anderem die Erweiterung der Geflüchtetenunterkunft im Sandbuckel, der Anbau am Feuerwehrhaus, neue Parkplätze am Sportgelände sowie Abschlagszahlungen für die neue Kultur- und Sporthalle.
Auf der Einnahmenseite flossen rund 555.000 Euro, insbesondere aus Landeszuschüssen, dem Verkauf von Leerrohrleitungen im Rahmen des Glasfaserausbaus sowie weiteren Zuweisungen. Der Saldo der Investitionstätigkeit beträgt rund –2,06 Mio. Euro. Eine Kreditaufnahme war trotz bestehender Ermächtigung nicht erforderlich.
Der verbleibende Finanzierungsmittelbedarf konnte durch vorhandene Mittel gedeckt werden. Insgesamt bestätigt der Jahresabschluss die solide und verantwortungsvolle Haushaltsführung der Gemeinde Neulußheim im Jahr 2024.
Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 1. Januar 2026
Der Gewerbesteuerhebesatz wird zum 1. Januar 2026 von bislang 370 Prozent auf 385 Prozent angehoben. Die Grundsteuerhebesätze bleiben unverändert.
Hintergrund der Entscheidung ist die angespannte Haushaltslage der Gemeinde. Für das Haushaltsjahr 2026 zeichnet sich nach aktuellem Planungsstand ein Defizit von rund 328.000 Euro im Ergebnishaushalt ab. Ursache hierfür sind insbesondere deutlich steigende Aufwendungen, unter anderem durch höhere Personalkosten, eine geplante Erhöhung der Kreisumlage, gestiegene FAG-Umlagen sowie zusätzliche Abschreibungen durch die Aktivierung der Rolf-Heidemann-Halle. Insgesamt rechnet die Verwaltung mit Mehraufwendungen von rund 1,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Dem stehen zwar Mehreinnahmen von etwa 900.000 Euro gegenüber – unter anderem durch höhere Einkommensteueranteile, angepasste Benutzungsgebühren sowie zusätzliche Zuschüsse –, diese reichen jedoch nicht aus, um die Ausgabensteigerungen vollständig zu kompensieren.
Die Verwaltung hatte verschiedene Möglichkeiten zur Gegensteuerung geprüft und dem Gemeinderat eine maßvolle Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes vorgeschlagen. Eine erneute Anpassung der Grundsteuer wurde bewusst nicht empfohlen, da erst kürzlich im Zuge der Grundsteuerreform die angestrebte Aufkommensneutralität erreicht wurde und eine erneute Änderung als problematisch für die Akzeptanz der Reform angesehen wird.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und fasste den entsprechenden Beschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Die letzte Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes in Neulußheim hatte im Jahr 2021 stattgefunden.
Optionale Kreditaufnahme zur Sicherung der Liquidität
Die Kreditaufnahme von 1.000.000 € dient der Absicherung der Liquidität im Kernhaushalt und wird nur dann wirksam, sofern geplante Landesfördermittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Vorrangig sollen mögliche Zuschüsse genutzt werden, um zusätzliche Zins- und Tilgungsbelastungen für den Gemeindehaushalt zu vermeiden.
Der Gemeinderat folgte damit der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, der sich bereits am 26. November 2025 mit der Thematik befasst hatte. Die Verwaltung betonte, dass die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist, Zuschüsse und Fördermittel vor einer Kreditaufnahme vorrangig zu nutzen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bestehen Aussichten auf Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa im Bereich der Sanierung kommunaler Einrichtungen.
Vorgesehen ist eine Tilgungsdauer von zehn Jahren. Eine endgültige Kreditaufnahme erfolgt jedoch nur, sofern sich der tatsächliche Finanzierungsbedarf nach Vorliegen der Förderentscheidungen bestätigt.
Antrag WfN: Vorbereitung zur Änderung des Bebauungsplans „Alter Ortskern“
Die Verwaltung wurde mit der Ausarbeitung eines Änderungsentwurfs für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Alter Ortskern“ beauftragt.
Grundlage des Beschlusses ist ein Antrag der WfN-Fraktion, mit dem Ziel, die bestehenden textlichen Festsetzungen zu überarbeiten, zu präzisieren und insgesamt zu verschlanken. Ziel ist es, die Regelungen verständlicher, praxisnäher und rechtssicherer zu gestalten sowie an heutige städtebauliche Anforderungen anzupassen.
Zur fachlichen Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen wurde das Planungsbüro WSW eingebunden, das eine Stellungnahme zu den einzelnen Anpassungspunkten abgegeben hat. Diese Einschätzungen sowie ergänzende Formulierungsvorschläge der Verwaltung wurden dem Gemeinderat vorgelegt und beraten. Dabei wurde auch auf fachlich sensible Punkte, unter anderem im Hinblick auf die Zulässigkeit von Flachdächern, ausdrücklich hingewiesen.
Die Verwaltung wurde nun beauftragt, auf Basis der fachlichen Stellungnahme des Planungsbüros einen Änderungsentwurf zu erarbeiten und diesen dem Gemeinderat zur Entscheidung über die formelle Einleitung des Änderungsverfahrens vorzulegen. Je nach Umfang der Anpassungen kann das Verfahren als vereinfachtes Änderungsverfahren oder als Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Die Kosten für die Überarbeitung des Bebauungsplans belaufen sich gemäß Angebot des Planungsbüros auf 4.860,56 Euro und sind im Haushalt für das Jahr 2026 eingeplant.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
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