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Zusätzliche Ausfertigung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    Wenn sich Sie nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen oder beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Bei der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie für jedes Ihrer Fahrzeuge eine eigene Ausfertigung. Bei der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie für jedes Fahrzeug eine eigene beglaubigte Kopie. Die Anzahl der Fahrzeuge haben Sie in Ihrem Antrag angegeben.

     

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz die Anzahl Ihrer Fahrzeuge erhöht, benötigen Sie weitere Ausfertigungen oder beglaubigte Kopien. Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Gegebenenfalls müssen Sie erneut Ihr Eigenkapital nachweisen. Für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 5.000 EUR. Für jedes weitere Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 t (im grenzüberschreitenden Güterverkehr) benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 900 EUR. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.

    Zuständige Stelle

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt
    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit entspricht der veränderten Anzahl der Fahrzeuge.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen oder beglaubigter Kopien.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit.
    • Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die zusätzlichen Ausfertigungen oder beglaubigten Kopien.
    • Den Antrag müssen Sie bei der Verkehrsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen beziehungsweise beglaubigte Kopien
    • gegebenenfalls Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kosten

    Gebühr: 40 - 160 EUR

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Hinweise

    Verringert sich Ihr Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen Genehmigungen der ausstellenden Behörde zurückzugeben.

    Stellen Sie Ihren Transportbetrieb ein, müssen Sie die Erlaubnis mit allen Ausfertigungen oder die Gemeinschaftslizenz mit allen beglaubigten Kopien umgehend zurückzugeben.

    Rechtsgrundlage

    Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):

    • § 3 Erlaubnispflicht

    Freigabevermerk

    07.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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