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Voranmeldung der Eheschließung

    Mit der Voranmeldung der Eheschließung können Daten und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vorab erfasst und an das zuständige Standesamt übermittelt werden.

    Zuständige Stelle

    Das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Gemeinde Neulußheim

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Für die Nutzung des Onlinedienstes „Voranmeldung der Eheschließung“ bestehen keine Einschränkungen in der Nutzergruppe.

    Verfahrensablauf

    Über den Onlinedienst „Voranmeldung der Eheschließung“ können Daten und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vorab erfasst und an das zuständige Standesamt übermittelt werden:

    • Nach Eingang des Antrages nehmen die Mitarbeitenden des Standesamtes Kontakt zu Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen Termin zur persönlichen Anmeldung der Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.
    • Bei diesem Termin müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden. Welche Dokumente dies in ihrem individuellen Fall sind, teilen Ihnen die Mitarbeitenden des Standesamtes auf Basis der von Ihnen in der Voranmeldung der Eheschließung gemachten Angaben mit.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Mit der Voranmeldung der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, unverbindlich bereits vorliegende Dokumente, beispielsweise Identitätsnachweise, Nachweise zur Staatsangehörigkeit, Meldebescheinigungen, Urkunden und sonstige Unterlagen, bereits vorab an das Standesamt zu übermitteln.

    Welche Unterlagen erforderlich sein können, entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen auf Service-BW. Bitte beachten Sie, dass die die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen kann.

    • Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
    • Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
    • Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
    • Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg

    Kosten

    Die Voranmeldung zur Eheschließung ist kostenfrei. Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung erfahren Sie im Standesamt.

    Bearbeitungsdauer

    Hängt vom Einzelfall ab

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Personenstandsgesetz (PStG):

    • § 11 ff. Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

    • § 1303 ff. Ehefähigkeit

    Freigabevermerk

    17.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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