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Versetzung als Lehrer online beantragen (VOBW)

    Als unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkraft können Sie aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:

    • Versetzung innerhalb Baden-Württembergs im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
    • Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens
    • Versetzung in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz (KMK).

    Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

    Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Versetzung.

    Onlineantrag und Formulare

    • Lehrerversetzung Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen.

    Zuständige Stelle

    Das Kultusministerium Baden-Württemberg

    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren :

    • fristgerechte Antragstellung
    • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
    • Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
    • Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
    • Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich.

    Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.

    Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen:

    • Das Regierungspräsidium muss eine Freigabeentscheidung treffen. Nur dann kann die ausschreibende Schule den Antrag in das Auswahlverfahren einbeziehen.

    Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

    Kriterien im Lehreraustauschverfahren:

    • Soziale Gründe
      Das Lehreraustauschverfahren dient in erster Linie der Familienzusammenführung.
    • Teilnehmende Lehrkräfte müssen
      • hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sein oder
      • vom staatlichen Schuldienst an eine Privatschule beurlaubt sein.
    • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
      Beurlaubte Lehrkräfte können nur teilnehmen, wenn sie direkt im Anschluss an die Versetzung tatsächlich den Dienst antreten.
    • Freigabeentscheidung der zuständigen Dienstbehörde.

    Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. Persönliche Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.

    Können wegen fehlender Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, erfolgt die Auswahl nach:

    • Eignung
    • sozialer Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung verheirateter Partner mit minderjährigen Kindern)
    • Bedarf (fächerspezifisch, regional)
    • Wartezeit.

    Verfahrensablauf

    Alle Versetzungsverfahren werden online beantragt.

    Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.

    Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.

    Der Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.

    Fristen

    • Antrag auf Versetzung im landesinternen Versetzungsverfahren:
      Ihr Antrag muss bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien bei der Schule vorliegen.
    • Antrag auf Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens:
      • Die Ausschreibungszeiträume finden Sie hier.
      • Nur in Ausnahmefällen sind Bewerbungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli oder eine Besetzung zum Februar eines Jahres möglich. Wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an das zuständige Regierungspräsidium
    • Antrag auf Versetzung im Lehreraustauschverfahren:
      • Für eine Versetzung zum Sommer muss Ihr Antrag bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien vorliegen.
      • Für eine Versetzung zum 1. Februar muss Ihr Antrag bis zum 1. August des Vorjahres vorliegen.
        Nicht alle Länder beteiligen sich am Halbjahresverfahren.

    Erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen müssen in den jeweiligen Antrag hochgeladen werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Stellenausschreibungen
    • Ausschreibungszeiträume
    • Landesinterne Versetzung
    • Versetzung über schulbezogene Ausschreibungen
    • Lehreraustauschverfahren
    • Checkliste für Versetzungsbewerberinnen und -bewerber auf schulbezogene Ausschreibungen

     

    Freigabevermerk

    23.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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