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Passersatz für deutsche Staatsangehörige (Reiseausweis) beantragen

    Wenn Sie kurz vor Reiseantritt bemerken, dass Ihr Reisedokument abgelaufen ist, kann Ihnen in Ausnahmefällen direkt vor Grenzübertritt von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

    Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie ausreisen und anschließend wieder nach Deutschland einreisen. Er gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens aber für einen Monat.
    Er ist daher kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Zumindest an Wochentagen können die Passbehörden auch kurzfristig einen vorläufigen Reisepass ausstellen.

    Der Reiseausweis als Passersatz wird versagt, wenn die reisende Person einen Ersatz-Personalausweis besitzt.

    Achtung:

    • Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Reiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren.
      Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reiseausweis verweigern.
    • Sie haben keinen Rechtsanspruch, dass Ihnen die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) einen Reiseausweis als Passersatz ausstellt.

    Onlineantrag und Formulare

    • Reiseausweis / Notreiseausweis als Passersatz - Antrag

    Zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) am Ort des Grenzübertritts.

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit der reisenden Person muss festgestellt werden können.
    • Es bestehen keine
      • Sicherheitsbedenken,
      • Ausreiseuntersagung oder
      • Passversagungsgründe.
    • Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung vorliegen.

    Verfahrensablauf

    Den Reiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (zum Beispiel am Flughafen) beantragen.

    Um die benötigten Passersatzpapiere schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten im Vorfeld elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.

    Bei Minderjährigen müssen die sorgeberechtigte oder eine bevollmächtigte Person den Reiseausweis als Passersatz beantragen.

    Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweis der Identität und der deutschen Staatsangehörigkeit (in der Regel durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis)

    Hinweis: In Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität auch durch Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises beziehungsweise durch Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (beispielsweise Führerschein) nachweisen.

    Kosten

    EUR 8,00

    Hinweise

    Für Staatsangehörige von EWR-Staaten beziehungsweise der Schweiz kann analog zum Reiseausweis ein sogenannter Notreiseausweis ausgestellt werden. Für diesen wird eine Gebühr von 18 Euro erhoben. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Passersatz für Ausländer aus EU-Staaten (Notreiseausweis) beantragen".

    Vertiefende Informationen

    Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen. Beachten Sie aber, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.

    Rechtsgrundlage

    Passgesetz (PassG)

    • § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
    • § 7 Passgesetz (PassG) (Passversagung)
    • § 19 Absatz 1 Satz 2 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)

    Passverordnung (PassV)

    • § 7 Passverordnung (PassV) (Passersatz)
    • § 10 Passverordnung (PassV) (Gültigkeit des Passersatzes)
    • § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 04.08.2023 freigegeben.

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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