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Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Wenn Ihre Familie Hilfe in Alltagsfragen benötigt oder Problemsituationen therapeutisch begleitet werden sollen, können Sie sozialpädagogische Familienhilfe beantragen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in Ihre Familie. Die Hilfe orientiert sich an Ihrem Familienalltag.

    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.

    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familien­mitglieder orientieren. Ziele können z. B. sein:

    • die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • die Stärkung des Selbstwertgefühls
    • die Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • die Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Zuständige Stelle

    das örtliche Jugendamt.

    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

    Jugendamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Die sozialpädagogische Familienhilfe ist geeignet, den Betroffenen zu helfen.
      Das ist vor allem der Fall, wenn Sie
      • Probleme mit der Organisation des Alltags haben,
      • Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten benötigen oder
      • Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder auftreten.
    • Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Hinweise

    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:

    • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

    Freigabevermerk

    21.11.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
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    Fax +49 (62 05) 39 41 39
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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