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Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

    Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

    Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

    Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

    Zuständige Stelle

    örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

    Mit dieser Zuteilung

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen,
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen und
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

    Bei der Online-Beantragung:

    Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

    Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird

    • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen,
    • an die Versicherung gemeldet und
    • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt.

    Anschließend

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen,
    • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an und
    • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Hinweise

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Vertiefende Informationen

    • Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
    • Informationen zur Online-Anmeldung bei i-Kfz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Starßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV):

    • § 10 Besondere Kennzeichen Absatz 3
    • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
    • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen Abschnitt 5

    Freigabevermerk

    06.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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