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Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

    Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

    Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Zuständige Stelle

    die Passbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind

    Passbehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

    Auslandsdeutsche

    • für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
    • für den Antrag aus dem Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
    Gemeinde Neulußheim

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das sind beispielsweise:

    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
    • Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweis: Es können Tatsachen über die Passinhaberin oder den Passinhaber bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.

    Verfahrensablauf

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.

    Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

    • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
    • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.

    Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

    Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

    Kosten

    EUR 26,00

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Rechtsgrundlage

    • § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
    • § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
    • § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
    • § 7 Passgesetz (PassG) (Passversagung)
    • § 8 Passgesetz (PassG) (Passentziehung)
    • § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.05.2017 freigegeben.

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Bild des Bürgermeisters
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    Herr Gunther Hoffmann

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail gunther.hoffmann@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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