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Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)

    Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.

    Zuständige Stelle

    • Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an Krankenhäusern
    • die Gutachterkommissionen bei den Bezirksärztekammern
    • die Gutachterkommissionen bei den Bezirkszahnärztekammern
    • für eine Beschwerde über eine Ärztin oder einen Arzt: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
    • für eine Beschwerde über eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
    • für eine Beschwerde über eine Apothekerin oder einen Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
    • für eine Beschwerde über eine Psychologische Psychotherapeutin, einen Psychologischen Psychotherapeten, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, eine Psychotherepeutin oder einen Psychotherapeuten: die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
    Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe [Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg]
    Landesärztekammer Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.

    Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen gefordert werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um mehr zu erfahren.

    Kosten

    für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine

    Hinweise

    Sie können sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen.

    Vertiefende Informationen

    • Internetseiten der Landesärztekammer
    • Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung
    • Beschwerden über Kammermitglieder | LPK BW

    Freigabevermerk

    04.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

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    68809 Neulußheim
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    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
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    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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