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Mahnbescheid beantragen

    Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, können Sie sich durch das Mahnverfahren ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren ersparen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Mahnverfahren online Hier kann ein Mahnbescheidsantrag erstellt und auf weißes Papier (Barcodeantrag) gedruckt werden oder signiert und verschlüsselt online an das Zentrale Mahngericht Amtsgericht Stuttgart übermittelt werden.

    Zuständige Stelle

    das Amtsgericht Stuttgart als zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg

    Mahngericht

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Baden-Württemberg.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    • schriftlich mit einem besonderen Formular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten
    • elektronisch, wenn Sie den Online-Mahnantrag ausfüllen und elektronisch oder per Post versenden
    • vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

    Rechtsanwälte und Inkassounternehmen sind verpflichtet, den Antrag in maschinell lesbarer Form einzureichen.

    Das Amtsgericht erlässt einen Mahnbescheid und stellt ihn Ihrem Gegner zu. Darin wird dieser aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Geldschuld zu bezahlen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen.

    Widerspricht Ihr Gegner dem Mahnbescheid nicht, können Sie nach Ablauf der zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

    Gleichzeitig mit Erlass des Mahnbescheids erhalten Sie als Antragsteller oder Antragstellerin eine Kostenrechnung für das Mahnverfahren. Falls Sie die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

    Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens nimmt das Mahngericht in den Mahnbescheid auf. Ist Ihre Forderung berechtigt, muss Ihr Gegner Ihnen die verauslagten Gerichtskosten erstatten.

    Fristen

    Der Anspruch darf noch nicht verjährt sein.

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.

    Sie können sie auf den Seiten des gemeinsamen Auftritts der Mahngerichte der Bundesländer berechnen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zum Erhalt eines vollstreckbaren Titels: durchschnittlich sechs bis acht Wochen

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    • §§ 688 - 703 Zivilprozessordnung (ZPO) (Mahnverfahren)
    • § 2 Zuständigkeitsverordnung Justiz (ZuVOJu) (Mahnsachen)
    • § 1 Gerichtskostengesetz (GKG) (Geltungsbereich)
    • § 3 Gerichtskostengesetz (GKG) (Höhe der Kosten)
    • Anlage 1 zu § 3 Gerichtskostengesetz (GKG)

    Freigabevermerk

    01.10.2023; Justizministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

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    Herr Gunther Hoffmann

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail gunther.hoffmann@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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