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Krankentagegeld (private Krankenversicherung) beantragen

    Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt.

    Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.

    Höhe

    • Höchstens 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes
      Achtung: Sie müssen aus dem Krankengeld noch Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen.

    Um bei längeren Ausfallzeiten abgesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen.

    Dauer

    • abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer privaten Versicherung
      Die meisten Versicherungen bieten mehrere Versicherungsformen mit unterschiedlichen Raten und Leistungen an. Wenden Sie sich an die gewünschte Versicherung und lassen Sie sich beraten.

    Tipp: Manche Krankenkassen vermitteln den Abschluss eines privaten Zusatzversicherungsvertrages zwischen ihren Versicherten und einem privaten Versicherungsunternehmen.

    Zuständige Stelle

    eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Ein Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit

    Hinweis: Die Versicherung kann dazu eine ärztliche Untersuchung verlangen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Versicherung bestimmen.

    Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Krankentagegeld finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um Krankentagegeld zu beantragen. Je nach Versicherung können Sie das telefonisch, schriftlich oder online erledigen.

    Fristen

    Die Frist ist im Versicherungsvertrag festgelegt.

    Erforderliche Unterlagen

    für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eventuell: ärztliche Bestätigung

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

    Vertiefende Informationen

    • Krankengeld

    Freigabevermerk

    20.02.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

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    Herr Gunther Hoffmann

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail gunther.hoffmann@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
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    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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