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Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen

    Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.

    Onlineantrag und Formulare

    • Tagesbetreuung für Kinder

      Zur Vereinfachung der Bearbeitung finden Sie Antragsvordrucke und Verordnungen nach Aufgabengebieten geordnet.

    Zuständige Stelle

    Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

    Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
    • Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
    • Vorlage der Konzeption der Einrichtung und des Konzepts zum Schutz vor Gewalt

    Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“sowie auf der Homepage des KVJS.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Betriebserlaubnis digital oder schriftlich beantragen. Eine digitale Antragsstellung im Rahmen des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev) ist nach der Anmeldung über Kita-Data-Webhouse mit dem persönlichen Trägerzugang möglich. Die schriftlichen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des KVJS unter Betriebserlaubnis.

    Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

    Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

    • Gesundheitsamt
    • Veterinäramt
    • Baurechtsbehörde
    • Brandschutzbehörde
    • Unfallkasse

    Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

    In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

    • die Angebotsformen
    • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
    • das notwendige Personal
    • sonstige Rahmenbedingungen

    Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Keine

     

    Erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular mit Gruppenblättern
    • Konzeption der Einrichtung
    • Konzept zum Schutz vor Gewalt
    • Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
      • bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
    • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)

    Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:

    • bei Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis: acht Wochen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen

    Hinweise

    Wir empfehlen bei einer Neueröffnung eine Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme sowie eine frühzeitige Beratung bereits während der Planung.

    Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

    Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Vertiefende Informationen

    • Broschüre "Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII"
    • Arbeitshilfe "Angebotsformen der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg"
    • Betriebserlaubnis - Informationen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
    • Kita-Data-Webhouse

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:

    • § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
    • § 104 Bußgeldvorschriften

    Freigabevermerk

    18.08.2025 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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