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Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

    Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. Dieser Dienst prüft anhand von Luftaufnahmen, ob Ihr Grundstück frei von Kampfmitteln ist. Die Luftaufnahmen wurden im zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigt.

    Ergibt sich durch die Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel beziehungsweise werden dort Kampfmittel vermutet oder gefunden, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.

    Zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Er übernimmt die

    • Entschärfung von Kampfmitteln,
    • Beförderung geborgener Kampfmittel und
    • Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.

    Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftraggebenden. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Internetseite des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
    • Kampfmittelbeseitigungsdienst: Formulare und weitere Informationen

    Zuständige Stelle

    für das gesamte Land Baden-Württemberg:

    Regierungspräsidium Stuttgart
    Kampfmittelbeseitigungsdienst
    Telefon: 0711 904400-00
    E-Mail: kmbd@rps.bwl.de

    Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) [Regierungspräsidium Stuttgart]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).

    • Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
    • Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder vorzugsweise per E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
      Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei. Genaue Informationen dazu finden Sie im beigefügten Merkblatt des Auftragsformulars.
    • Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.

    Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
    Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme das weitere Vorgehen besprochen.

    Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:

    • Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF)
    • Plan des Untersuchungsgebietes

    Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

    Kosten

    Es entstehen Ihnen Kosten für:

    • Luftbildauswertung
    • Beratung
    • Suche und Bergung der Kampfmittel

    Die Höhe der Kosten finden Sie in:

    • Kostensätze und Entgelte für Leistungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg seit 1. Juli 2020

    Für Sie kostenfrei sind:

    • Entschärfung von Kampfmitteln
    • Beförderung geborgener Kampfmittel
    • Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials

    Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.

    Bearbeitungsdauer

    Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens in der Luftbildauswertung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa 52 Wochen.
    Sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab, um eine reibungslose Abarbeitung der Anträge zu ermöglichen.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 21.12.2006/ 31.08.2013 (VwV Kampfmittelbeseitigungsdienst)

    Freigabevermerk

    15.01.2025 Regierungspräsidium Stuttgart

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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