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Hochwassergefahrenkarten nutzen

    In einem Bündel von Maßnahmen spielen die Eigenvorsorge von privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern sowie Unternehmen eine ebenso wichtige Rolle wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes.

    So können Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen durch einen Blick auf die Gefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sein könnten.
    Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Eigenvorsorge.

    In Baden-Württemberg werden für über 12.500 Gewässerkilometer landesweit standardisierte Hochwassergefahrenkarten erstellt.
    Sie zeigen die räumliche Ausdehnung und die Überflutungstiefen von Hochwasser bei hoher, mittlerer und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.

    Die zugrunde liegenden Berechnungen basieren auf

    • einem durch eine Laser-Scan-Befliegung ermittelten digitalen Geländemodell (DGM) und gezielten Vermessungen der Gewässerquerprofile,
    • hydrologischen Daten aus der Regionalisierung des Landes Baden-Württemberg oder soweit vorhanden Erkenntnissen aus schon vorliegenden Flussgebietsuntersuchungen,
    • der Berücksichtigung aller hydraulisch relevanten Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken, Hochwasserrückhaltebecken und andere Hochwasserschutzanlagen. Auch frühere Hochwasserereignisse gehen in die Berechnungen mit ein.

    Während der Erstellung der Karten prüfen die Kommunen und Landkreise die Entwürfe und bringen so ihre Erfahrungen und Ortskenntnis ein.
    Nach der Fertigstellung werden die Karten bei den Kommunen und den unteren Wasserbehörden veröffentlicht.
    Außerdem stehen sie im Internet über den Umwelt-Daten- und Karten-Online-Dienst bereit.
    Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.

    Zuständige Stelle

    die Regierungspräsidien

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Das gesuchte Gewässer ist Teil des bearbeiteten Gewässernetzes. Dieses umfasst in Baden-Württemberg rund 12.500 Gewässerkilometer.

    Verfahrensablauf

    Die Hochwassergefahrenkarten können Sie kostenfrei einsehen bei

    • den Gemeinden,
    • den unteren Wasserbehörden und
    • im Internet

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz.

    Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren.

    Mit dem Hochwasserrisikomanagement führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Damit gehen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand.

    Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf.

    Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt.
    In den Gefahrenkarten sind die bei einem HQ100 überfluteten Gebiete dargestellt.

    Vertiefende Informationen

    • Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) mit Überflutungsflächen
    • Eigenvorsorge: Das können Sie tun
    • weitere Informationen und Hintergrunddokumente zu den Hochwassergefahrenkarten
    • Ausführliche Informationen zur Nutzung der Karten und deren rechtliche Auswirkungen enthält der Leitfaden Hochwassergefahrenkarten (pdf)
    • Hochwasserrisikomanagement

    Rechtsgrundlage

    Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes

    • § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
    • § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

    Wassergesetz (WG) des Landes Baden-Württemberg

    • § 65 Überschwemmungsgebiete

    Freigabevermerk

    21.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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