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Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen

    Für viele Leistungen, wie beispielsweise Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Damit Sie finanziell nicht überfordert werden, gibt es eine Belastungsgrenze. Haben Sie die für Sie gültige Belastungsgrenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

    Tipp: Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten vieler gesetzlicher Krankenkassen. Für viele Arzneimittel müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

    Höhe der Belastungsgrenze:

    • Pro Familie 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

    Zu diesem Familieneinkommen gehören alle finanziellen Einnahmen der versicherten Person und der im gemeinsamen Haushalt lebenden mitversicherten Familienangehörigen. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte fließen in die Berechnung ein.

    • Schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung: 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Grenze gilt auch für Ihre familienversicherten Angehörigen. Eine Krankheit gilt als schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzliche Kriterien erfüllt sind.

    Die auf ein Prozent reduzierte Belastungsgrenze erhalten Sie als chronisch kranke Person nur, wenn Sie der Krankenkasse eine vom Arzt ausgestellte Chronikerbescheinigung vorlegen.

    • Kinder unter 18 Jahren: keine Zuzahlungen. Ausnahme: Fahrkosten.

    Tipp: Viele Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln können.

    Zuständige Stelle

    Ihre Krankenkasse

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben im aktuellen Kalenderjahr Ihre Belastungsgrenze erreicht.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen, einige Krankenkassen bieten bereits digitale Befreiungsanträge. Belegen Sie mit Quittungen, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.

    Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine Quittung, die Ihre persönlichen Daten enthält, diese sollten Sie aufbewahren. Das gilt auch für die Quittungen Ihrer mitversicherten Familienangehörigen.

    Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können. Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Befreiungsbescheid.

    Hinweis: Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits zu viele Zuzahlungen geleistet, bekommen Sie den Mehrbetrag von der Krankenkasse erstattet. Die Erstattung können Sie auch noch im Folgejahr beantragen.

    Fristen

    Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse.

    Erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise
    • für die Freistellung von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres: Quittungen über geleistete Zuzahlungen
    • bei chronischer Krankheit: ärztliche Bescheinigung oder "Chronikerbescheinigung"

    Kosten

    Der Antrag und der Befreiungsbescheid sind kostenfrei.

    Hinweise

    Eine Besonderheit gibt es beim Zahnersatz: Bei einem niedrigen Einkommen kann Ihre Krankenkasse nach Vorlage des Heil- und Kostenplans einen zusätzlichen Betrag gewähren. Der Kostenanteil der Krankenkasse ist auf den doppelten Festzuschuss begrenzt.

    Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor mit der zahnärztlichen Behandlung begonnen wird. Den Heil- und Kostenplan erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt ebenfalls vor Beginn der Behandlung.

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

    • § 61 Zuzahlungen
    • § 62 Belastungsgrenze

    Freigabevermerk

    05.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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