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Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

    Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Termin in Führerscheinstelle für Ersatzausstellung / Änderung Führerschein vereinbaren

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Namensänderung

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Im Rhein-Neckar-Kreis erfolgt die Antragstellung ausschließlich bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle in Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch. Das Antragsformular wird mit den persönlichen Daten vor Ort ausgedruckt.

    Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen ab Antragstellung und wird Ihnen im Anschluss in der Regel direkt zugeschickt. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express angefordert werden. Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 21 Euro.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • alter Führerschein
    • ein biometrisches Passfoto
    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
      beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
      Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
    • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
      Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

    Kosten

    • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
    • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): in der Regel EUR 10,00
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine

    Rechtsgrundlage

    • § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung)
    • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Meldepflichten)
    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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