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Europäischen Berufsausweis beantragen

    Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Ihren Beruf ausüben möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, können Sie einen Europäischen Berufsausweis (EBA) nutzen.

    Er vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen im anderen EU-Land.

    Der EBA ist keine echte Karte. Er ist ein elektronischer Nachweis.

    Zuständige Stelle

    Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind
      • Apothekerin oder Apotheker,
      • Krankenschwester oder Krankenpfleger,
      • Physiotherapeutin oder -therapeut,
      • Bergführerin oder Bergführer oder
      • Immobilienmaklerin oder -makler
    • und möchten
      • Ihren Beruf vorübergehend in einem anderen EU-Land ausüben (Beispiel: Als deutscher Bergführer möchten Sie während der Wintersport-Hochsaison im französischen Chamonix arbeiten) oder
      • oder sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort Ihren Beruf dauerhaft ausüben (Beispiel: Sie sind polnische Staatsbürgerin, haben in Deutschland Pharmazie studiert und Ihren Abschluss erworben. Nun möchten Sie nach Polen zurückkehren und dort als Apothekerin arbeiten).

    Für andere Berufe wird der EBA gegebenenfalls zukünftig verfügbar sein.

    Verfahrensablauf

    Erstellen Sie sich beim europäischen Authentifizierungsdienst ein Konto. Danach können Sie ein EBA-Profil erstellen und den Ausweis beantragen.

    Dabei müssen Sie alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation hochladen.

    Innerhalb einer Woche bestätigt die zuständige Stelle Ihres Herkunftslandes den Eingang Ihres Antrags und informiert Sie über etwaige fehlende Unterlagen und anfallende Gebühren.

    Sie überprüft die Dokumente auf Echtheit und Gültigkeit, stellt sie in eine elektronische europäische Datenbank ein und leitet Ihren Antrag elektronisch an das Aufnahmeland weiter.

    Die dortige zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen.

    Wenn die Bewertung positiv ist, stellt sie den Berufsausweis aus. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihr Konto.

    Ist sie der Auffassung, dass Ihre Aus- und Fortbildung und Ihre Berufserfahrung nicht den geforderten Standards dieses Landes entsprechen, dann kann sie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen.

    Lehnt sie Ihren Antrag ab, dann müssen sie dies begründen und Sie über Ihre Beschwerdemöglichkeiten informieren.

    Danach können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Dazu erhalten Sie eine Bezugsnummer, mit deren Hilfe Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres EBAs online überprüfen kann.

    Der Berufsausweis ist gültig:

    • unbefristet bei dauerhafter Niederlassung
    • 18 Monate in den meisten Fällen, in denen Sie vorübergehend Dienstleistungen erbringen, beziehungsweise zwölf Monate für Berufe mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit (beispielsweise könnte dies in bestimmten Ländern bei Berufen wie Physiotherapeut oder Bergführer der Fall sein)

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation.

    Die Behörden können verlangen, dass Sie beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen vorlegen, wenn sie deren Gültigkeit nicht überprüfen können.

    Kosten

    Möglicherweise verlangt sowohl die Behörde Ihres Herkunftslandes als auch die Behörde des Aufnahmelandes für die Prüfung Ihrer Akte eine Gebühr. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von Ihrem Beruf und davon, ob Sie nur vorübergehend oder dauerhaft im anderen Land arbeiten möchten, gilt gegebenenfalls eine Genehmigungsfiktion.

    Das heißt, wird nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

    Hinweise

    Wenn Sie eine langfristige Niederlassung planen, müssen Sie möglicherweise vor Beginn der Berufsausübung einem Berufsverband beitreten oder Zusatzprüfungen ablegen. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen im Aufnahemland.

    Wenn Sie Ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen einen europäischen Berufsausweis beantragen:

    • Ihre Qualifikation wurde bereits in einem EU-Land anerkannt.
    • Sie haben Ihren Beruf in diesem Land nach Anerkennung Ihrer Qualifikation mindestens drei Jahre lang ausgeübt.

    Vertiefende Informationen

    • Eklär-Video zur Beantragung des Europäischen Berufsausweises
    • Überblick zu den Genehmigungsfiktionen

    Rechtsgrundlage

    • Durchführungsverordnung betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises
    • Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
    • EBA-Datenschutzerklärung

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand am 09.05.2018 auf der Grundlage von Informationen der Europäischen Kommission.

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Bild des Bürgermeisters
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    Herr Gunther Hoffmann

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail gunther.hoffmann@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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