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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

    Onlineantrag und Formulare

    • Kfz-Zulassung online (i-Kfz)
    • Leasingbriefauskunft Über diesen Online-Dienst können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
    • Termin in Zulassungsstelle Sinsheim für Neuzulassung vereinbaren
    • Termin in Zulassungsstelle Weinheim für Neuzulassung vereinbaren
    • Termin in Zulassungsstelle Wiesloch für Neuzulassung vereinbaren

    Zuständige Stelle

    örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

    Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
    Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
    Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
    • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen (Servicesuche Bund)
    Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Rechtsgrundlage

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    • § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
    • § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung

    Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221

    Freigabevermerk

    26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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