• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Neulußheim (Link zur Startseite)
Menü
  • Gemeinde und Bürger
    • Aktuelles
    • Daten und Geschichte
      • Geschichte
      • Lage und Anfahrt
      • Struktur- und Standortdaten
      • Imagefilm
    • Rathaus Neulußheim
      • Bürgerservice im Internet
        • Lebenslagen
        • Verfahren
        • Formulare & Online-Dienste
        • Ämter
      • Dienststellen und Mitarbeiter/innen
      • Rathausvordrucke
      • Finanzen
      • Gebühren, Abgaben und Steuern
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Schadensmeldungen
      • Stellenangebote
    • Freiwillige Feuerwehr
      • Einsätze
        • 2024
        • 2023
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
      • Aktuelles
      • Fahrzeuge und Technik
        • KdoW
        • HLF
        • LF
        • GW-T
        • MTW
        • FwA
        • KEF a.D.
        • MTW a.D.
        • TLF a.D.
        • LF a.D.
      • Jugend
      • Freundeskreis
        • Mitglied im Freundeskreis werden
        • Vorstandschaft
        • Satzung
      • Login Mitgliederbereich
      • Kontakt
    • Gemeinderat und Politik
      • Gemeinderat & Ratsinfo
      • Wahlen
      • Abgeordnete
    • Kinderbetreuung und Bildung
      • Kindergärten und Kindertagesstätten
        • Kindertagesstätte Pusteblume
        • Kindertagesstätte Haus Kunterbunt
      • Tagesmütter
      • Schulen
        • Betreuungsangebote an der Lußhardt-Schule
      • Musikunterricht
      • Volkshochschule (VHS)
    • Gesundheit und Soziales
      • Notruftafel
      • Notdienste
      • Arztpraxen
      • Soziale Dienste
      • Pflege und betreutes Wohnen
      • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
    • Partnergemeinde
    • Veröffentlichungen
    • Heiraten in Neulußheim
  • Kultur und Freizeit
    • Freizeit
      • Jugendtreff POINT
      • Ferienspaß
      • Blausee
      • Spielplätze und -anlagen
      • Hallen und Sportstätten
      • Turmuhrenmuseum
    • Veranstaltungen in Neulußheim
    • Kulturtreff Alter Bahnhof
      • Programm
      • Kartenbestellung, Abo und Gutscheine
      • Team
    • Senioren
      • Aktiv im Alter - der Seniorennachmittag
      • Kreisseniorenrat
    • Bücherei
      • E-Books, Hörbücher und E-Magazine digital ausleihen!
      • Metropol-Card Rhein-Neckar!
      • Zeitungen, Zeitschriften und Magazine online lesen!
    • Grillhütte
      • Online-Reservierung
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
      • Anfahrt zur Grillhütte
    • Alter Bahnhof - Signalkeller / Weinstube
      • Anfahrt
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
    • Vereine, Verbände, Gruppen
  • Bauen und Wohnen
    • Ausschreibungen
    • Baugrundstücke
      • Wohnbebauung
      • Gewerbeansiedlung
    • Bodenrichtwerte
    • Bebauungspläne
    • Umwelt
      • Wasser & Abwasser
      • Abfallentsorgung
      • Gas & Strom
      • Straßenbeleuchtung
      • Energieberatung
      • Lärmaktionsplan
      • Klimaschutz
    • Schottergärten
    • Starkregen
    • Digitaler Bauantrag
  • Startseite
  • Gemeinde und Bürger
  • Rathaus Neulußheim
  • Bürgerservice im Internet
  • Verfahren

Verfahren

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen nach Strahlenschutzverordnung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen bei beruflicher Exposition beantragen

    Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung nach Strahlenschutzverordnung von Personen mit beruflicher Exposition durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Ermächtigung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Die Ermächtigung wird nur Ärztinnen und Ärzten erteilt, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Die Ermächtigung ist personengebunden und auf fünf Jahre befristet. Sie ist bundesweit gültig.

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 96 „Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst“

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • die Approbation als Arzt oder Ärztin oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes und
    • die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung entsprechend den Vorgaben des Richtlinienmoduls zur Strahlenschutzverordnung „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung“

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition nach Strahlenschutzverordnung elektronisch oder schriftlich beantragen.

    Fristen

    • Erteilung der Ermächtigung vor Beginn der Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition
    • mindestens alle fünf Jahre Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition durch ermächtigte Ärzte
    • neue Ermächtigung rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahresfrist der noch gültigen Ermächtigung beantragen

    Erforderliche Unterlagen

    • Beglaubigte Kopie Ihrer Approbation
    • Beglaubigte Kopie der Anerkennung der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin beziehungsweise der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
    • Bescheinigung des ermächtigten Arztes oder der ermächtigten Ärztin, bei dem oder der die praktische Erfahrung (Sachkunde) erworben wurde.
    • Für alle erforderlichen Kurse jeweils eine Kopie der Bescheinigung der durchführenden Einrichtung, dass der jeweilige Kurs erfolgreich besucht wurde.

    Kosten

    abhängig vom Einzelfall zwischen 400 Euro und 5.000 EUR

    Hinweise

    Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.

    Rechtsgrundlage

    Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV):

    • § 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
    • § 48 Aktualisierung der Fachkunde
    • § 175 Ermächtigte Ärzte

    Freigabevermerk

    08.08.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
    Logo: Neulußheim
    Logo: Metropolregion Rhein-Neckar (Link zur Startseite von Metropolregion Rhein-Neckar)
    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Schnell gefunden

    • Ansprechpartner
    • Schadensmeldungen
    • Grillhütte
    • Formulare
    • Stadtplan
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Leichte Sprache
    • Barrierefreiheit
    powered by Komm.ONE
    Default Bild