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Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen

    Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände.

    Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:

    • außerhalb der Start- oder Landebahnen, die in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt sind
    • außerhalb der Betriebszeiten
    • innerhalb von Zeiten mit Betriebsbeschränkung
    • wenn Sie andere Luftfahrzeuge, als in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt, dort betreiben wollen.

    In diesen Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers.

    Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.

    Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung,

    • wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder
    • wenn Sie unerwartet landen müssen
      • aus Gründen der Sicherheit oder
      • um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist
    • bei Überlandflügen von
      • Segelflugzeugen
      • Hängegleitern
      • Gleitschirmen
      • bemannten Heiß-/Gasballonen

    In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, gegenüber Berechtigten (Eigentümer, Pächter, Behörden) Auskunft über Name und Wohnsitz zu geben.

    • des Halters oder der Halterin des Luftfahrzeugs
    • des Luftfahrzeugführers beziehungsweise der Luftfahrzeugführerin
    • des Versicherers

    Onlineantrag und Formulare

    • Formulare für Außenstarts und -landungen

    Zuständige Stelle

    das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.

    Fristen

    Reichen Sie den vollständigen Antrag mindestens 10 Werktage vor dem Datum ein, an dem die Genehmigung benötigt wird.

    Erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter Antrag
    • Umgebungs- und Lagepläne
    • Fotos des Startgeländes
    • Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung

    Kosten

    EUR 30,00 - 500,00, abhängig vom Bearbeitungsaufwand, von der Art des Luftfahrzeugs sowie dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.

    Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.

    Bearbeitungsdauer

    mindestens 10 Werktage

    Hinweise

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein

    Rechtsgrundlage

    • § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    • § 18 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen)

    Freigabevermerk

    08.10.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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