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Empfangsbestätigung Bescheide

    Nach Erhalt eines vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen oder von der L-Bank übersandten Bescheids muss der Eingang des Bescheids bestätigt werden.

    Zuständige Stelle

    Referat 13 – Grundsatzfragen der Raumordnung, Flächenmanagement [Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg]

    flaechenmanagement@mlw.bwl.de

    Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank)

    flaechen-gewinnen@l-bank.de

    Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
    Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Sie haben im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ einen Antrag beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen oder bei der L-Bank gestellt.
    • Sie haben für eine im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ geförderte Maßnahme einen Bescheid erhalten.

    Verfahrensablauf

    Allgemeines

    • Die Einreichung des Formulars ist ausschließlich elektronisch über das Serviceportal möglich.
    • Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Körperschaft über einen „Mein Unternehmenskonto“-Zugang verfügt.
    • Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie den Zugang zunächst hier beantragen.
    • Bitte beachten Sie, dass der Prozess zur Beantragung des Zugangs etwa zwei Wochen dauert.
    • Nach Abschluss des Beantragungsprozesses können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Elster-Organisationszertifikat plus Passwort) auf dem Serviceportal anmelden.

    Details zum Verfahrensablauf

    • Um den Eingang eines Bescheids zu bestätigen, nutzen Sie bitte das Onlineformular „Empfangsbestätigung Bescheide“ auf dem Serviceportal.
    • Melden Sie sich zunächst mit Ihren „Mein Unternehmenskonto“- Einwahldaten auf dem Serviceportal an. Anschießend müssen Sie noch Ihre Bewilligungs-ID und das entsprechende Passwort angeben. Dadurch können wir Ihre Empfangsbestätigung der jeweiligen Fördermaßnahme zuordnen.
    • Die Bewilligungs-ID und das dazugehörige Passwort haben wir Ihnen mitgeteilt, als Sie den Antrag auf Förderung gestellt haben.
    • Nachdem Sie das Onlineformular vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in Ihr „Mein Unternehmenskonto“-Postfach sowie das ausgefüllte Formular als PDF für Ihre Unterlagen.

    Fristen

    Der Eingang des Bescheids ist unverzüglich zu bestätigen.

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Keine

    Vertiefende Informationen

    Informationen zum Unternehmenskonto sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie hier

    Freigabevermerk

    11.11.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-20
    Fax +49 (62 05) 39 41-39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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