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Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

    • Arztpraxen
    • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
    • Apotheken

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

    • Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen

    Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
    • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
    • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
    • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
    • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
    • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR

    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

    Bearbeitungsdauer

    2 - 4 Wochen

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Fachportal Elektronisches Gesundheitsberuferegister - eGBR

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

    • § 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

    Freigabevermerk

    07.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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