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Einschulungsuntersuchung wahrnehmen

    Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

    Sie gliedert sich in zwei Untersuchungsschritte.

    Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.

    Schritt 2 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund.

    Hinweis:

    Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 von einer Schulärztin oder von einem Schularzt untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, entscheidet die Schulärztin oder der Schularzt, ob eine ärztliche Untersuchung in Schritt 2 notwendig ist. Darüber hinaus können auch die zuständige Schule oder Erzieherinnen und Erzieher eine Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt beantragen beziehungsweisevorschlagen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Frühe Untersuchungen für einen gesunden Start

    Zuständige Stelle

    die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt

    Untere Gesundheitsbehörde ist

    • in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt
    • in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn: die Stadtverwaltung, Gesundheitsamt

    Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.

    Gesundheitsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    für Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:

    • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
    • Ihr Kind ist bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres vier Jahre alt.

    für Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:

    • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
    • Ihr Kind wird mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig oder wurde bereits zur Grundschule angemeldet.

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten 24 bis 13 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung eine Einladung für Schritt 1, entweder mit der Post oder über die Kindertageseinrichtung.

    Hinweis: Zusammen mit der Einladung erhalten Sie auch einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er dient der Anamneseerhebung und der Anpassung der Untersuchung an individuelle Besonderheiten des Kindes. Außerdem erleichtert er die Beratung der Eltern und die Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

    Achtung: Haben Sie kein Einladungsschreiben erhalten, müssen Sie sich persönlich an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes wenden.

    Die Untersuchung findet in der Regel durch eine medizinische Assistenz des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt, meist in den Räumen des Kindergartens. Sie sind eingeladen, an der Untersuchung teilzunehmen. Sollte bei Auffälligkeiten ergänzend eine anschließende ärztliche Untersuchung notwendig sein, müssen Sie teilnehmen.

    Hinweis: Bei der Basisuntersuchung müssen Sie den Impfpass und eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen vorgelegen. Bei Kindern in einer Kindertageseinrichtung ist mit Ihrer Einwilligung auch die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher Bestandteil der Untersuchung.

    Falls erforderlich, empfiehlt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine gezielte Förderung Ihres Kindes oder auch eine Vorstellung bei der Haus- oder Kinderärztin beziehungsweise dem Haus- oder Kinderarzt.

    Schritt 2 erfolgt in der Regel im Jahr vor der Einschulung. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. Sie findet in der Regel im Gesundheitsamt statt.

    Fristen

    • Schritt 1: in der Regel 24 bis 13 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung
    • Schritt 2: im Jahr vor der termingerechten Einschulung

    Erforderliche Unterlagen

    • Einladung zur Einschulungsuntersuchung
    • Einwilligungserklärung
    • Teilnahmekarte/ Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
    • Impfausweis (Impfbuch)
    • (ausgefüllter Elternfragebogen - freiwillig)
    • (falls vorhanden: wichtige Arztberichte - freiwillig)

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Schulgesundheitspflege: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

    Zurückstellung vom Schulbesuch

    Rechtsgrundlage

    Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG):

    • § 91 Schulgesundheitspflege

    Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG):

    • § 8 Schulgesundheitspflege

    Infektionsschutzgesetz (IfSG):

    • § 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

    Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung)

    Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung und der Jugendzahnpflege (VWV ESU und Jugendzahnpflege)

    Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung

    Freigabevermerk

    05.06.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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