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Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen

    Das einjährige Berufskolleg wird in vier Fachrichtungen angeboten:

    • gewerbliche Richtung
    • gestalterische Richtung
    • kaufmännische Richtung
    • hauswirtschaftliche/landwirtschaftliche/sozialpädagogische Richtung

    Das erste Halbjahr gilt als Probezeit.

    Das Berufskolleg wird in der Regel als einjähriger Vollzeitbildungsgang angeboten. Mit der bestandenen Abschlussprüfung können Sie an einer Fachhochschule studieren. Einige Berufskollegs bieten auch eine zweijährige berufsbegleitende Teilzeitform an.

    Zuständige Stelle

    das jeweilige einjährige Berufskolleg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • mittlerer Bildungsabschluss
      (Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums G9, Versetzung in die Klasse 10 eines Gymnasiums G8 oder gleichwertiger Bildungsstand)
    • Abschluss einer mindestens zweijährigen und einschlägigen Berufsausbildung für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach
      • in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
      • in Form einer schulischen Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
      • in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
      • einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder
      • das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben
    • für die Aufnahme in die hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische Richtung ist darüber hinaus auch ein qualifizierter Abschluss des "Dualen Berufskollegs Fachrichtung Soziales" möglich, wenn
      • dort in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht und
      • die Leistungen in diesen Fächern jeweils mindestens mit der Endnote "ausreichend" benotet wurden

    Verfahrensablauf

    Den Aufnahmeantrag richten Sie an das Berufskolleg, an dem die Ausbildung erfolgen soll. Das notwendige Formular erhalten Sie im Sekretariat oder es steht Ihnen auf der Seite des Berufskollegs zum Download zur Verfügung.

    Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Entscheidung über Ihren Aufnahmeantrag erhalten Sie per Post.

    Fristen

    Der Termin, zu dem der Antrag bei der Schule eingegangen sein muss, wird von der Schulleitung bestimmt und auf geeignete Weise bekanntgegeben.

    Erforderliche Unterlagen

    • tabellarischer Lebenslauf
    • beglaubigte Abschriften der für die Aufnahme vorausgesetzten Zeugnisse und Nachweise
    • Erklärung, ob Sie
      • bereits an einem Aufnahmeverfahren am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben oder
      • einen Aufnahmeantrag an ein anderes Berufskolleg gerichtet haben oder
      • bereits an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis oder
      • die Oberstufe eines Gymnasiums oder eines anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgangs besucht haben

    Kosten

    Bei Privatschulen kann Schulgeld anfallen.

    Hinweise

    Für die Dauer des einjährigen Berufskollegs können Sie BAföG beantragen.

    Freigabevermerk

    27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-20
    Fax +49 (62 05) 39 41-39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Schnell gefunden

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