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Denkmalschutz - Zuschuss beantragen

    Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

    Zuschussfähig sind Ausgaben, die

    • bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen,
    • zum Schutz und Pflege eines Denkmals erforderlich sind
    • die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen.

    Zuschüsse können Sie erhalten:

    • als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person
    • in bestimmten Fällen als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet.

    Höhe:

    Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.

    Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.

    Zuständige Stelle

    Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn

    • die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
    • die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist,
    • alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
    • die zuwendungsfähigen Ausgaben
      • bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
      • bei sonstigen Personen 3.000 Euro übersteigen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.

    Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Baupläne
    • beschriftete Fotos
    • bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
    • Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
    • Bauzeitenplan
    • gewerkebezogene Kostenberechnungen
    • Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme

    Hinweise

    Eine Liste der förderfähigen Ausgaben ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung enthalten.

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) vom 28.11.2019

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2020 freigegeben.

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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