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Bombenfund oder andere Kampfmittel melden

    Wie verhalten Sie sich richtig?

    • Lassen Sie die Kampfmittel liegen. Berühren Sie sie nicht.
    • Halten Sie Abstand.
    • Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
    • Vermeiden Sie Erschütterungen.
    • Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig.
    • Wählen Sie die 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
    • Leisten Sie deren Anweisungen Folge.
    • Warten Sie auf die Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
    • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben?
      Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.

    Kampfmittel sind

    • alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
    • oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
    • nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

    Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden.
    Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich.
    Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.

    Zuständige Stelle

    • die nächstgelegene Polizeidienststelle
    • der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart oder
    • Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) als Ortspolizeibehörde
    Gemeinde Neulußheim
    Regierungspräsidium Stuttgart

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Rufen Sie sofort die 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Teilen Sie mit:

    • Was haben Sie gefunden?
    • Wo ist der genaue Fundort?
    • Wer ruft an?

    Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.

    Hinweise

    Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.

    Vertiefende Informationen

    • Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen
    • Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    • Polizeigesetz (PolG) (allgemeine Gefahrenabwehr)
    • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 21.12.2006/31.08.2013 (VwV Kampfmittelbeseitigungsdienst)

    Freigabevermerk

    10.01.2025 Regierungspräsidium Stuttgart

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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