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Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung beantragen

    Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung. 

    Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
    Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.

    Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem 
    für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.

    Onlineantrag und Formulare

    • Bildungszeitanbieter - Anerkennung (pdf)

    Zuständige Stelle

     Regierungspräsidium Karlsruhe

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Bildungseinrichtung

    • besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt,
    • plant, organisiert und führt Lehrveranstaltungen systematisch durch,
    • legt ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit vor, das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg anerkannt und veröffentlicht ist, und
    • plant Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.

    Wenn die zuständige Stelle Ihre Einrichtung anerkennt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Lehnt sie die Anerkennung ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    bis zum 31. August eines Jahres

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweise, die die Voraussetzungen belegen 

    Kosten

    Die allgemeine Anerkennung erfolgt unbefristet und wird mit der Auflage verbunden, mit dem Ende der Laufzeit des Gütesiegels dessen Verlängerung nachzuweisen.

    Sie kostet

    • EUR 150,00, wenn Sie ein vom Wirtschaftsministerium bereits zugelassenes Gütesiegel nachweisen. 
    • je nach Aufwand bis zu EUR 1.200,00 für die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Gütesiegels, wenn es vom Wirtschaftsministerium noch nicht zugelassen ist.

    Die gesonderte Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich erhalten Sie für 3 Jahre. Sie kostet EUR 280,00.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antragseingang 

    Hinweise

    Keine

    Vertiefende Informationen

    • Liste der anerkannten Gütesiegel (PDF)
    • Merkblatt für Bildungseinrichtungen (PDF)
    • Internetseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe

    Rechtsgrundlage

    • Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

    Freigabevermerk

    02.08.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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