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Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen

    Sie

    • betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage, eine Deponie, ein Krankenhaus oder eine Abwasserbehandlungsanlage der Größenklasse 5,
    • sind Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (zum Beispiel, weil Sie Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien zurücknehmen) oder
    • betreiben ein Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien oder
    • vertreiben in Ihrem Lebensmittelmarkt (> 800 qm) dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte?

    Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie eine Betriebsbeauftragte oder einen Betriebsbeauftragten für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellen. Sie können auch mehrere Personen als Abfallbeauftragte bestellen. Für welche Anlagen Sie tatsächlich Abfallbeauftragte bestellen müssen, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.

    Zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten gehören unter anderem:

    • Kontrolle im Unternehmen anfallenden Abfälleströme von der Entstehung beziehungsweise Anlieferung bis zur Entsorgung.
    • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
    • Mitteilung von Mängeln und Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung.
    • Aufklärung der Mitarbeitenden über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen.
    • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte.
    • Erstellung eines Jahresberichts über die getroffenen und geplanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entstehung und Entsorgung von Abfällen stehen.

    Sie müssen Ihre Abfallbeauftragte oder Ihren Abfallbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr oder ihm

    • Räume, Einrichtungen und Geräte je nach Bedarf zur Verfügung stellen und
    • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Betriebsbeauftragte für Abfall bestellen

    Zuständige Stelle

    • die untere Abfallbehörde
      Untere Abfallbehörde ist,
      • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
      • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung.
    • ausnahmsweise das Regierungspräsidium
      Das Regierungspräsidium ist zuständig, wenn auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine der folgenden Anlagen vorhanden ist oder errichtet werden soll:
      • IE-Anlage (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU) oder
      • Störfallanlage (Betriebsbereich im Sinne von § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz)
    Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeitende einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Als Nachweis der Fachkunde gelten

    • eine einschlägige Ausbildung (Studium, Fachschul- oder Berufsausbildung, Qualifikation als Meister),
    • eine einjährige praktische Tätigkeit, bei der das erforderliche Wissen über den Betrieb sowie die Vermeidung und Bewirtschaftung der Abfälle gewonnen wurde und
    • die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang, bei dem die erforderlichen Kenntnisse vermittelt wurden.

    Verfahrensablauf

    Zunächst müssen Sie den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten und die ihr oder ihm zu übertragenden Aufgaben informieren.

    Sie müssen die Abfallbeauftragte oder den Abfallbeauftragten schriftlich bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen. In der Bestellung müssen Sie die Aufgaben des Abfallbeauftragten genau beschreiben.

    Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde ebenfalls mitteilen.

    Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Abfallbeauftragten regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

    Fristen

    Bestellung, Mitteilung von Änderungen oder Abberufung: möglichst schnell

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Abfallbeauftragten ihre Vorschläge und Hinweise direkt bei der entscheidenden Stelle vortragen können.
    Dafür müssen Sie in das Umweltmanagement Ihres Unternehmens eingebunden sein.

    Die zuständige Stelle kann in Einzelfällen die Aufgaben der Abfallbeauftragten näher regeln, erweitern oder einschränken, wenn dadurch die ordnungsgemäße Selbstüberwachung nicht beeinträchtigt wird.

    Vertiefende Informationen

    genehmigungsbedürftige Anlage

    Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

    • § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
    • § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
    • § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

    Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall

    Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

    Außerdem finden die Vorschriften für den Immissionsschutzbeauftragten auch Anwendung bei den Abfallbeauftragten. Daher beachten Sie auch:

    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

    • § 3 Absatz 5a Begriffsbestimmungen
    • § 4 Genehmigung
    • §§ 53 ff. Bestellung und Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

    Freigabevermerk

    18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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