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Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen berufsbildender Einrichtungen - gewerbliche Berufe, Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe

    Wenn Sie Leistungen in allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil und sozialen Berufe erbringen, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg notwendig, die dem zuständigen Finanzamt vorzulegen ist.

    Onlineantrag und Formulare

    • Umsatzsteuerbefreiung berufliche Bildungsmaßnahmen

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Freiburg als landesweit zuständige Stelle:

    • Gewerbliche Berufe: Referat 22
    • Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe: Referat 23
    Abteilung 2, Wirtschaft, Raumordnung-, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen [Regierungspräsidium Freiburg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung können Sie online über das Portal service-bw beantragen:

    • Sie füllen den Antrag online aus und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Der Antrag wird geprüft.
    • Bei Unklarheiten, fehlenden Unterlagen oder Angaben bzw. Rückfragen nimmt der/die zuständige Sachbearbeiter/in mit Ihnen Kontakt auf.
    • Nach positiver Prüfung aller Unterlagen wird Ihnen eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung ausgestellt.
    • Die Bescheinigung wird in Papierform mit Dienstsiegel ausgestellt und Ihnen zusammen mit der Gebührenmitteilung zugeschickt.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Alle Anlagen sind formlos einzureichen:

    Anlage 1: Stoffverteilungsplan für alle zu bescheinigenden Kurse

    Anlage 2: Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte

    Anlage 3: Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen

    Anlage 4: Nachweise über stattgefundene Kurse in der Vergangenheit (nur bei rückwirkender Beantragung)

    Kosten

    50 EUR bis 250 EUR pro ausgestellter Bescheinigung.

    Eine mögliche Gebührenfreiheit richtet sich nach dem Landesgebührengesetz. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Regierunspräsidium Freiburg auf.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Hinweise

    Die Bescheinigungen gelten grundsätzlich unbefristet.

    Die Bescheinigungen gelten explizit für die darin genannten Kurse/Lehrgänge, nicht aber allgemein für den/die Antragsteller/in. Eine neue oder zusätzliche Bescheinigung ist deshalb zu beantragen, insbesondere wenn

    • sich die antragstellende Person ändert (zum Beispiel Umfirmierung von einer GbR in eine GmbH),
    • neue Kurse/Lehrgänge hinzu kommen oder
    • bei bereits bescheinigten Kursen/Lehrgängen die Inhalte oder die zeitlichen Abläufe stark verändert werden.

    Für Bescheinigungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen betreffen, informieren Sie sich bitte zur Antragstellung hier.

    Vertiefende Informationen

    Umsatzsteuerbefreiung berufliche Bildungsmaßnahmen

    Rechtsgrundlage

    Umsatzsteuergesetz (UStG):

    • § 4 Nr. 21 a) bb) Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

    Freigabevermerk

    27.01.2025 Regierungspräsidium Freiburg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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