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Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen

    Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.

    Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:

    • Vorqualifikation in einem Berufsfeld
    • verstärkte Förderung in
      • Deutsch,
      • Mathematik,
      • Handlungskompetenz
    • individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
    • ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
    • Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen

    Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.

    Zuständige Stelle

    die infrage kommende berufliche Schule

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand,
    • sind unter 20 Jahre alt,
    • haben die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt und
    • können weder eine Berufsausbildung beginnen noch sind Sie von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit (beispielsweise wenn Sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).

    Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die

    • vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
    • keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

    Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.

    Fristen

    keine

    Bewerbungen sind laufend möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

    Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.

    Vertiefende Informationen

    • Internetauftritt des Kultusministeriums Baden-Württemberg: Bereich Berufliche Schulen ()

    Rechtsgrundlage

    § 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)

    Freigabevermerk

    13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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