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Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

    Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.

    Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):

    • agrarwissenschaftlich
    • biotechnologisch
    • ernährungswissenschaftlich
    • sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales)
    • technisch (mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
    • wirtschaftswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)

    Onlineantrag und Formulare

    • Online bewerben

    Zuständige Stelle

    das in der Bewerbung gewählte Berufliche Gymnasium (Priorität 1)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse:

    • Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei
      • Realschulabschluss
      • oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
      • oder der FachschulreifeDieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:
        • Deutsch
        • Mathematik sowie
        • die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterführen
    • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
    • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
    • oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.

    Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.

    Verfahrensablauf

    Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO (https://bewo.kultus-bw.de/BewO). Sie müssen den von BewO erstellten Aufnahmeantrag ausdrucken

    Erfüllen an einer Schule mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

    Fristen

    Anmeldungen sind bis zum 1. März für das kommende Schuljahr möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    • Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses Bewo)
    • Im Portal BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
    • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
    • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
      Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:
      • beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
        Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Weitere Hinweise auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

    Rechtsgrundlage

    Verordnung des Kultusministeriums über die Beruflichen Gymnasien (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufliche Gymnasien - BGVO)

    Freigabevermerk

    27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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