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Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
    Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

    Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

    • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
    • der Verkehrsfluss so wenig möglich beeinträchtigt wird.

    Zuständige Stelle

    Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde

    Straßenverkehrsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.

    Erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Antrag
      Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
    • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
      RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

    Kosten

    Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.

    SIe berücksichtigen unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Dauer der Einschränkung der Straßenraumes

    Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gemäß §6a StVG

    Freigabevermerk

    22.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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