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Auslands-BAföG für Studierende beantragen

    Höhe

    • Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
    • Für jedes Kind unter 14 Jahren (Kinderbetreuungszuschlag): EUR 160,00 monatlich
    • Zuschläge gibt es für:
      • Studiengebühren: bis zu EUR 5.600 für maximal ein Jahr
      • Reisekosten:
        • bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt EUR 250,00
        • bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt EUR 500,00
      • Zusatzkosten für Krankenversicherung im Ausland
      • höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: monatlicher Auslandszuschlag, die Höhe bemisst sich nach dem durch das Auswärtige Amt für das jeweilige Land festgesetzten Kaufkraftausgleich.

    Förderungsart

    • Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
    • Die über die Inlandsförderung hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
    • Kinderbetreuungszuschlag: 100% Zuschuss

    Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.

    Dauer

    Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule

    • innerhalb der EU oder der Schweiz: bis zum Abschluss
    • außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, nur in Ausnahmefällen länger

    Onlineantrag und Formulare

    • Onlineantrag BAföG digital

    Zuständige Stelle

    Je nach Ihrem Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung

    Nachfragen können Sie auch beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Für ein Auslandsstudium:

    • die Voraussetzungen für die Förderung eines Inlandsstudiums sind erfüllt
    • ständiger Wohnsitz in Deutschland oder anderweitige hinreichende Verbindung zum Inland
    • Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer in Deutschland gelegenen Hochschule
    • bei der Ausbildung im Ausland handelt es sich um ein Vollzeitstudium
    • Die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate oder ein Semester. Findet die Ausbildung im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Dieser 12-Wochen-Zeitraum darf sich nicht aus einzelnen Auslandsaufenthalten zusammensetzen.

    Für ein Auslandspraktikum:

    • das Auslandspraktikum steht im Zusammenhang mit dem Besuch einer in Deutschland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule
    • das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in der Prüfungsordnung geregelt
    • die vorgeschriebene Dauer des Praktikums beträgt mindestens zwölf Wochen
    • das Auslandspraktikum ist der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich
    • die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.

    Verfahrensablauf

    Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Verwenden Sie für den Onlineantrag den Antragsassistenten. Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie die eID-Funktion Ihres Personalausweises beziehungsweise die Bund-ID. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.

    Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.

    Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.

    Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.

    Fristen

    Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.

    Die Förderung beginnt

    • mit Aufnahme der Ausbildung beziehungsweise des Praktikums im Ausland jedoch frühestens
    • ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen wie beim Antrag auf Inlandsförderung
    • zusätzlich Formblatt 6
    • Nachweis über:
      • Immatrikulation
      • Studienplatz an der Hochschule im Ausland
      • Reisdaten
      • Krankenversicherung im Ausland
      • an die ausländische Hochschule zu zahlende Studiengebühren

    Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Kostenlose BAföG-Hotline 0800/223-6341 montags bis freitags von 8:00 bis 20:00

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

    • Heidelberg
      • zuständig für: Spanien
    • Tübingen- Hohenheim
      • zuständig für: Afghanistan, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, China, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam

    Rechtsgrundlage

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

    Freigabevermerk

    31.03.2025 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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