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Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

    Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich selbständig machen? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation bei der IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval) in Nürnberg anerkennen lassen. Durch die Anerkennung erfahren Sie, mit welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Berufsqualifikation vergleichbar ist.

    Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

    Onlineantrag und Formulare

    • IHK FOSA - Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
    • IHK FOSA - Übersicht notwendiger Unterlagen

    Zuständige Stelle

    die IHK FOSA

    IHK FOSA (Foreign Skills Approval)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf.
    • Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen IHK zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung prüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.

    Sind die Berufe gleichwertig, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber vergleichbare Qualifikationen, bescheinigt sie Ihnen eine teilweise Gleichwertigkeit.

    Hinweis: Ist Ihre Berufsqualifikation nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die Unterschiede beispielsweise durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgleichen können.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
    • Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopie)
      • Zeugnisse
      • Abschlussdokumente
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
      • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
      • Sonstige Befähigungsnachweise

    Hinweis: Mit Ausnahme von englischsprachigen Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.

    Kosten

    EUR 100,00 - 600,00, je nach Einzelfall

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Auf den Seiten der IHK FOSA erhalten Sie eine Liste der IHK-Ausbildungsberufe.
    • Im Anerkennungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen über das Thema.
    • Nähere Informationen zur Anerkennung und die Adressen der Erstanlaufstellen finden Sie im Portal des IQ-Netzwerkes Baden-Württemberg.

    Rechtsgrundlage

    Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

    Freigabevermerk

    06.02.2024 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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