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Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen

    Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Eigenauskunft über Ihre Fahrerlaubnis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Die Auskunft können Sie online oder per Post erhalten.

    Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis D erfasst, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Nachdem die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, meldet die Fahrerlaubnisbehörde die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die Daten gespeichert, die für die Fahrerlaubnis wichtig sind: Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter, nicht jedoch die Anschrift.

    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert

    • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
    • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
    • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
    • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
    • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
    • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

    Onlineantrag und Formulare

    • Online-Registerauskunft Zentrales Fahr­erlaubnis­register
    • Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)

    Zuständige Stelle

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

    Kraftfahrt-Bundesamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten

    • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels.
    • Folgen Sie den auf der Homepage des KBA beschriebenen Schritten.
    • Am Ende erhalten Sie die Auskunft in Form einer PDF-Datei.

    Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

    • Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)“ von der Website des KBA
    • Das Formular finden Sie dort unter "Registerauskunft auf dem Postweg - gebührenfrei"
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
    • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
    • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Auskunftsersuchen per Post:

    • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
    • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

    Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer drei bis vier Tage nach Eingang im KBA.

    Hinweise

    Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen über das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)
    • Anleitung zur Durchführung einer Online-Registerauskunft
    • Liste kompatibler Smartphones und Tablets für die Online-Ausweisfunktion
    • Informationen zur AusweisApp2

    Rechtsgrundlage

    Straßenverkehrsgesetz (StVG):

    • § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern

    Freigabevermerk

    10.04.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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