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Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

    Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

    Onlineantrag und Formulare

    • Aufgrabungen - Infos und Antrag

    Zuständige Stelle

    die Straßenbaubehörde

    Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Amt für Straßen- und Radwegebau [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
    Ordnungswesen und Organisation [Gemeinde Neulußheim]

    Persönlicher Kontakt

    Herr Kai Tobler

    Fachbereichleiter Ordnungswesen und Organisation

    Telefon +49 (62 05) 39 41 22
    E-Mail kai.tobler@neulussheim.de
    Gebäude Rathaus
    Raum A 22

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind:

    • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
    • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.

    Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

    Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.

    Fristen

    Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

    Erforderliche Unterlagen

    • ein Lageplan
    • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
    • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

    Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

    Kosten

    Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
    Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

    Hinweise

    Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

    Rechtsgrundlage

    Straßengesetz (StrG)

    • § 16 StrG (Sondernutzung)
    • § 21 StrG (Sonstige Benutzung)

    Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    • § 8 Sondernutzungen

    Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

    Telekommunikationsgesetz (TKG)

    § 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

    Freigabevermerk

    19.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
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    68809 Neulußheim
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    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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